Wahlarztinformation
Was
ist ein Wahlarzt?
Die
Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom österreichischen Grundrecht
ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen
zu können. Der Wahlarzt ist dabei ein niedergelassener
Arzt, der kein Vertragsverhältnis
mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten hat.
In Tirol sind fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte
Wahlärzte.
Wie komme ich zum Wahlarzt?
Mit Ihrem gesundheitlichem Problem können Sie sich direkt
an den Wahlarzt Ihres Vertrauens wenden.
Es ist aber auch eine Überweisung vom Kassenarzt
z.B. dem Hausarzt, sowie von einem anderen Wahlarzt möglich.
Welche Kosten sind zu erwarten?
Laut österreichischer Rechtslage steht jedem Patienten eine
Kostenrückerstattung zu.
Die Höhe
richtet sich nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt
für die gleiche Leistung bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes.
Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt aber zu Kassentarifen
angeboten werden.
Ein Differenzbetrag zwischen Kassen-rückvergütung
und Honorarnote wird zumeist von einer Privatversicherung übernommen
(je nach Vertrag – ambulanter Tarif).
Kann ich beim Wahlarzt auch ein Kassenrezept bekommen?
Die meisten Wahlärzte haben eine Vereinbarung mit
den Krankenkassen, wonach ihre Rezepte wie Kassenrezepte
behandelt werden.
Wie wird verrechnet?
Nach Abschluss der Behandlung erstellt Ihnen der Wahlarzt eine
detaillierte Honorarnote mit allen erbrachten
Leistungen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
wird die Honorarnote
bei der zuständigen Krankenkasse zur Refundierung
eingereicht.
Weitere Fragen?
Mit Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den
Wahlarzt, Ihre Krankenversicherung oder die Ärztekammer.
Eine zusätzliche Beratung bekommen Sie auch bei der Konsumenteninformation
der Arbeiterkammer.
Nach einer Information der Ärztekammer
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